Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Apex Software Solutions GmbH
Luzernerstrasse 92
6333 Hünenberg See
Schweiz
UID: CHE-252.955.545
Stand: 14. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Verträge, Bestellungen, Softwarelizenzen, Downloads und sonstigen digitalen Leistungen, die über den Onlineshop der Apex Software Solutions GmbH («Apex») abgeschlossen oder bezogen werden.
Mit Abgabe einer Bestellung bzw. spätestens mit Nutzung, Download, Installation oder Aktivierung einer Software erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn Apex ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen AGB sind nur verbindlich, wenn Apex ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Produktspezifische Lizenzbedingungen oder ausdrücklich beim Kauf einbezogene End User License Agreements («EULA») gehen diesen AGB hinsichtlich des jeweiligen Produkts vor.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB gegenüber Konsumenten aufgrund zwingenden Rechts nicht oder nur eingeschränkt zulässig sind, bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte unberührt. Im Übrigen gelten diese AGB im maximal gesetzlich zulässigen Umfang.
2. Kunden und Geschäftskunden
Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die mit Apex einen Vertrag abschliesst.
Als Geschäftskunde (B2B) gilt insbesondere jeder Kunde, der die Software oder Leistung überwiegend im Zusammenhang mit einer geschäftlichen, gewerblichen, selbständigen, beruflichen oder institutionellen Tätigkeit erwirbt.
Wer im Namen eines Unternehmens, Vereins, einer Behörde oder sonstigen Organisation bestellt, bestätigt, zum Abschluss des Vertrags und zur Verpflichtung der betreffenden Organisation berechtigt zu sein.
Bestellungen durch nicht handlungsfähige Personen sind nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters zulässig.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Die Darstellung von Produkten, Preisen, Funktionen und sonstigen Leistungen im Onlineshop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot von Apex dar, sondern eine Einladung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.
Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Lizenz bzw. Leistung ab.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Apex die Bestellung ausdrücklich bestätigt, den Zahlungseingang bestätigt und/oder die Lizenz, den Lizenzschlüssel oder die betreffende digitale Leistung bereitstellt. Eine rein technische Eingangsbestätigung stellt für sich allein noch keine Annahme dar, sofern daraus nicht ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.
Apex ist berechtigt, Bestellungen vor Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch, Betrug, Lizenzverletzungen, Sanktionsverstösse, technische Fehler oder unrichtige Preisangaben.
Wurde eine Zahlung bereits belastet und lehnt Apex die Bestellung vor Vertragsabschluss ab, wird der entsprechende Betrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen soweit gesetzlich zulässig nicht.
Bei offensichtlichen Schreib-, Rechen-, Darstellungs-, Preis- oder Systemfehlern ist Apex nicht verpflichtet, zu offensichtlich fehlerhaften Bedingungen zu leisten. Apex informiert den Kunden in einem solchen Fall und erstattet gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen.
4. Preise und Zahlung
Massgeblich ist der im Zeitpunkt der Bestellung im Checkout angezeigte Preis.
Die Zahlung ist grundsätzlich sofort bei Vertragsabschluss fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Apex kann die Bereitstellung, Aktivierung und Nutzbarkeit einer Lizenz vom vollständigen und endgültigen Zahlungseingang abhängig machen.
Apex ist berechtigt, Zahlungsdienstleister und andere technische Dienstleister einzusetzen.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 % pro Jahr, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht. Zusätzlich können dem Kunden die angemessenen und gesetzlich zulässigen Kosten von Mahnung, Zahlungsabwicklung und Inkasso auferlegt werden.
Bei Rückbuchungen, Chargebacks oder sonstigen Rückabwicklungen einer Zahlung ist Apex berechtigt, die betreffende Lizenz bis zur vollständigen Klärung bzw. Zahlung zu sperren. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rückbuchung aufgrund zwingender gesetzlicher Rechte berechtigterweise vorgenommen hat.
Geschäftskunden sind nicht berechtigt, Forderungen von Apex mit Gegenforderungen zu verrechnen, sofern die Gegenforderung nicht von Apex anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
5. Kein Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht
Apex gewährt kein freiwilliges Widerrufs-, Rückgabe-, Umtausch- oder Rücktrittsrecht.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises wegen:
Nichtgefallens;
Nichtbenutzung der Software;
versehentlicher Bestellung;
nachträglicher Änderung des Verwendungszwecks;
fehlender Funktionen, die vor dem Kauf nicht ausdrücklich zugesichert wurden;
mangelnder Kompatibilität, sofern die relevanten Systemanforderungen bzw. der erforderliche Produkttyp für den Kunden erkennbar waren;
Wechsels von Computer, Betriebssystem, Hardware oder anderer Drittsoftware;
Beendigung der Nutzung durch den Kunden.
Für Internetkäufe besteht nach Schweizer Recht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere zwingende Rechte wegen nachgewiesener Mängel, bleiben vorbehalten.
Sobald eine Lizenz, ein Lizenzschlüssel, ein Download oder ein sonstiger digitaler Inhalt bereitgestellt wurde, ist eine freiwillige Rücknahme oder Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Softwarelizenz und Eigentumsrechte
Der Erwerb einer Softwarelizenz führt nicht zum Erwerb des Eigentums oder der Urheberrechte an der Software.
Soweit produktspezifisch nichts anderes bestimmt ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im Umfang der erworbenen Lizenz.
Umfang, Anzahl zulässiger Benutzer, Geräte, Installationen oder Aktivierungen richten sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Lizenzmodell, dem Kundenkonto und gegebenenfalls zusätzlichen Lizenzbedingungen.
Sämtliche Urheberrechte, Markenrechte, Quellcodes, Algorithmen, Designs, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei Apex bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
Soweit nicht zwingendes Recht ausdrücklich etwas anderes erlaubt, ist es insbesondere untersagt:
Software oder Lizenzschlüssel weiterzuverkaufen, weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen;
Lizenzschlüssel mit unberechtigten Dritten zu teilen;
Software zu vermieten, zu verleihen oder Unterlizenzen zu erteilen;
technische Schutz- oder Aktivierungsmechanismen zu umgehen;
die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder mittels Reverse Engineering zu untersuchen;
Kopierschutz-, Lizenz- oder Zugriffskontrollen zu manipulieren;
die Software zur Entwicklung konkurrierender Produkte technisch auszuwerten;
Urheberrechts-, Marken- oder Eigentumshinweise zu entfernen.
Zwingende gesetzliche Ausnahmen bleiben vorbehalten.
7. Unbefristete und «Lifetime»-Lizenzen
Eine als «unbefristet», «perpetual» oder «Lifetime» bezeichnete Lizenz bedeutet ausschliesslich, dass für die konkret erworbene und lizenzierte Softwareversion kein regelmässig wiederkehrendes Nutzungsentgelt geschuldet wird und das Nutzungsrecht zeitlich grundsätzlich unbefristet eingeräumt wird.
Eine unbefristete Lizenz beinhaltet insbesondere keinen Anspruch auf:
zukünftige Hauptversionen oder neue Produktgenerationen;
Funktionsupgrades;
zukünftige Updates;
dauerhafte Weiterentwicklung;
dauerhaften technischen Support;
Anpassungen an zukünftige Gesetzesänderungen;
Anpassungen an zukünftige technische Standards;
Kompatibilität mit zukünftigen Windows-, Hardware- oder Drittsoftware-Versionen;
dauerhafte Verfügbarkeit von Downloadservern oder Kundenportalen;
unbegrenzt viele Neuinstallationen oder Gerätewechsel.
Massgeblich ist grundsätzlich der Funktionsumfang der beim Erwerb lizenzierten Version.
Apex kann freiwillig Updates, neue Versionen, Reaktivierungen oder Support bereitstellen. Daraus entsteht ohne ausdrückliche Zusage kein Anspruch auf zukünftige entsprechende Leistungen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Installationsdateien, Lizenzinformationen und sonstige für eine spätere Installation benötigte Informationen angemessen zu sichern, soweit dies technisch möglich und zulässig ist.
8. Aktivierung und Lizenzkontrolle
Software kann eine technische Lizenzaktivierung und eine Bindung an Benutzerkonten, Geräte oder andere technische Merkmale vorsehen.
Apex darf technisch angemessene Massnahmen einsetzen, um die Gültigkeit einer Lizenz zu überprüfen und unberechtigte Nutzung zu verhindern.
Umgehung oder Manipulation solcher Massnahmen stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar.
Bei begründetem Verdacht auf Piraterie, unzulässige Mehrfachnutzung, Weitergabe von Lizenzschlüsseln, Zahlungsbetrug oder andere wesentliche Vertragsverletzungen kann Apex die betreffende Lizenz vorübergehend sperren.
9. Testversionen
Soweit Apex kostenlose Testversionen anbietet, dienen diese ausschliesslich dazu, dem Kunden vor dem Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz die Prüfung der Software zu ermöglichen.
Funktionsumfang und Laufzeit einer Testversion können eingeschränkt sein.
Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung, Verlängerung oder Wiederholung eines Testzeitraums.
Die Umgehung von zeitlichen oder technischen Beschränkungen einer Testversion ist untersagt.
Kostenlose Testversionen werden im maximal gesetzlich zulässigen Umfang ohne Gewähr bereitgestellt.
10. Systemanforderungen und Kompatibilität
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor dem Kauf zu prüfen, ob sein System die für die Software erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt.
Insbesondere besteht keine Garantie dafür, dass die Software mit sämtlichen:
Betriebssystemversionen;
Computern;
virtuellen Maschinen;
Sicherheitslösungen;
Antivirenprodukten;
Netzwerkumgebungen;
Druckern;
Datenformaten;
Drittprogrammen oder
zukünftigen technischen Systemen
kompatibel ist.
Änderungen von Microsoft Windows, Hardwareherstellern, Banken, Zahlungsverkehrssystemen oder anderen Drittanbietern liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Apex.
Die Tatsache, dass Software mit einer bestimmten Drittsoftware oder Plattform zum Zeitpunkt des Erwerbs funktioniert, stellt keine Garantie für eine dauerhafte zukünftige Kompatibilität dar.
11. Updates und Änderungen
Apex ist berechtigt, Software zu aktualisieren, zu verändern, Fehler zu beheben, Sicherheitsfunktionen anzupassen und Funktionen technisch weiterzuentwickeln.
Apex ist ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung nicht verpflichtet, Updates oder Upgrades bereitzustellen.
Funktionen dürfen insbesondere angepasst werden, wenn dies aus technischen, sicherheitsbezogenen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich oder sachlich gerechtfertigt ist.
Bei unbefristeten Lizenzen besteht kein Anspruch darauf, dass zukünftige technische oder rechtliche Änderungen kostenlos durch Updates berücksichtigt werden.
12. Kundendaten, Datensicherung und IT-Sicherheit
Der Kunde ist für die von ihm eingegebenen, gespeicherten, importierten, exportierten oder verarbeiteten Daten selbst verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Installation, Aktualisierung, Migration oder sonstigen wesentlichen Änderungen angemessene und aktuelle Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen.
Apex übernimmt keine Verantwortung für die Wiederherstellung von Daten, sofern dies nicht ausdrücklich als kostenpflichtige Leistung vereinbart wurde.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für:
Datensicherungen;
Zugriffsschutz;
Passwortschutz;
Endgerätesicherheit;
Virenschutz;
Betriebssystemupdates;
Zugriffs- und Benutzerberechtigungen;
gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung von Geschäftsdaten.
Apex garantiert nicht, dass Software unter allen denkbaren Umständen frei von Sicherheitslücken oder Angriffsmöglichkeiten ist.
13. Besondere Bestimmungen für QRFaktura und vergleichbare Finanzsoftware
QRFaktura und vergleichbare Softwareprodukte von Apex sind technische Hilfsmittel. Sie stellen insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Treuhand-, Buchhaltungs-, Revisions- oder Finanzberatung dar.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sämtliche mit der Software erstellten Dokumente, Berechnungen und Daten vor Verwendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Dies gilt insbesondere für:
Rechnungen;
Offerten;
Akonto- und Schlussrechnungen;
QR-Rechnungen;
QR-IBAN und Referenznummern;
Mehrwertsteuerangaben;
Zahlungsinformationen;
Mahnungen;
Einnahmen und Ausgaben;
Jahresauswertungen;
Exporte;
importierte Bankdaten;
Zahlungszuordnungen.
Automatisierte Zuordnungen oder Vorschläge aufgrund von CAMT-Dateien oder anderen Bankdaten sind vom Kunden vor Verbuchung bzw. Weiterverwendung zu kontrollieren.
Apex übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Softwareversion zukünftigen Änderungen von Gesetzen, Steuerregeln, Rechnungslegungsvorschriften, QR-Standards, Bankformaten oder sonstigen regulatorischen oder technischen Vorgaben entspricht.
Die Verantwortung für die ordnungsgemässe Buchführung, Rechnungsstellung, Deklaration, Steuerabrechnung und Aufbewahrung verbleibt vollständig beim Kunden.
14. Funktionen mit künstlicher Intelligenz
Soweit Software Funktionen mit künstlicher Intelligenz, Sprachmodellen oder anderen automatisierten Verfahren enthält, können deren Ausgaben unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein.
KI-generierte Inhalte sind grundsätzlich als Vorschläge zu verstehen und müssen vom Kunden vor ihrer Verwendung geprüft werden.
Der Kunde darf insbesondere keine rechtlich, steuerlich, finanziell, geschäftlich oder anderweitig wesentliche Entscheidung ausschliesslich auf ungeprüfte KI-Ausgaben stützen.
Apex übernimmt im maximal gesetzlich zulässigen Umfang keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung KI-generierter Ausgaben.
15. Besondere Bestimmungen für Activity Simulator
Activity Simulator darf ausschliesslich für rechtmässige und vom jeweiligen System- bzw. Geräteinhaber autorisierte Zwecke verwendet werden.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Nutzung mit:
Arbeitsverträgen;
Arbeitgeberrichtlinien;
IT-Richtlinien;
Sicherheitsvorschriften;
Überwachungsrichtlinien und
sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen
vereinbar ist.
Activity Simulator ist nicht dazu bestimmt, Arbeitszeitkontrollen, Zugriffsschutz, Sicherheitsmechanismen oder sonstige nicht zur Umgehung bestimmte Kontrollsysteme unberechtigt zu täuschen oder zu umgehen.
Apex haftet im maximal gesetzlich zulässigen Umfang nicht für arbeitsrechtliche, organisatorische oder sonstige Folgen einer vertrags- oder regelwidrigen Verwendung durch den Kunden.
Aufgrund von Betriebssystem-, Hardware-, Energieverwaltungs-, Sicherheits- oder Administratoreinstellungen kann nicht garantiert werden, dass ein Computer oder Bildschirm in jeder denkbaren Konfiguration dauerhaft aktiv gehalten werden kann.
16. Gewährleistung
16.1 Allgemeines
Software ist komplex und kann trotz sorgfältiger Entwicklung Fehler enthalten. Eine vollständig fehler-, unterbrechungs- oder störungsfreie Software kann nicht zugesichert werden.
Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn Apex sie ausdrücklich und eindeutig als Garantie oder zugesicherte Eigenschaft bezeichnet hat.
Allgemeine Produktbeschreibungen, Screenshots, Werbeaussagen, Beispiele oder Demonstrationen stellen keine selbständige Garantie dar.
16.2 Geschäftskunden
Gegenüber Geschäftskunden werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im maximal gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Insbesondere bestehen gegenüber Geschäftskunden, soweit gesetzlich zulässig, keine Ansprüche auf Wandelung, Minderung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz aufgrund von Softwaremängeln, sofern Apex nicht ausdrücklich eine entsprechende Garantie übernommen hat.
Arglistig verschwiegene Mängel und sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Gewährt Apex freiwillig eine Fehlerbehebung, einen Workaround, eine Ersatzversion oder eine andere Kulanzleistung, begründet dies keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen in anderen oder zukünftigen Fällen.
Geschäftskunden haben erkennbare Mängel unverzüglich zu prüfen und Apex möglichst innerhalb von zehn Kalendertagen nach Entdeckung mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung mitzuteilen. Gesetzlich zwingende Regelungen bleiben vorbehalten.
16.3 Konsumenten
Gegenüber Konsumenten werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte soweit zulässig dahingehend modifiziert, dass Apex zunächst das Recht erhält, einen nachgewiesenen und reproduzierbaren wesentlichen Mangel nach eigener Wahl durch:
Fehlerbehebung;
Update;
Workaround;
Ersatzversion oder
andere geeignete technische Massnahme
zu beheben.
Apex ist eine angemessene Frist und eine angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen einzuräumen.
Erst wenn eine Behebung eines wesentlichen Mangels endgültig scheitert oder für den Kunden unzumutbar ist, kommen weitere zwingende gesetzliche Rechte zur Anwendung.
16.4 Ausschlüsse
Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, soweit ein Problem verursacht wurde durch:
Nichtbeachtung von Dokumentation oder Systemanforderungen;
ungeeignete Hardware;
Drittsoftware;
Betriebssystemänderungen;
Malware;
Sicherheitssoftware;
fehlerhafte Kundendaten;
falsche Konfiguration;
Änderungen durch den Kunden oder Dritte;
unzulässige Nutzung;
technische Eingriffe;
Netzwerkausfälle;
Dienste von Drittanbietern;
zukünftige Änderungen technischer Standards oder gesetzlicher Anforderungen.
17. Haftung
Apex haftet uneingeschränkt nur insoweit, als eine Haftung nach zwingendem Schweizer Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Insbesondere bleibt die zwingende Haftung von Apex für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit vorbehalten.
Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung von Apex im maximal gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Apex insbesondere nicht für:
entgangenen Gewinn;
entgangenen Umsatz;
Produktionsausfälle;
Betriebsunterbrechungen;
Nutzungsausfälle;
verlorene Geschäftsmöglichkeiten;
mittelbare Schäden;
Folgeschäden;
Reputationsschäden;
Datenverlust;
Kosten der Datenwiederherstellung;
Ansprüche Dritter;
verpasste Einsparungen oder
Schäden aufgrund fehlerhafter Geschäfts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder Zahlungsentscheidungen des Kunden.
Soweit trotz der vorstehenden Bestimmungen eine Haftung von Apex für einen nicht zwingend unbeschränkt haftungsbegründenden Sachverhalt besteht, ist die gesamte Haftung von Apex pro Schadensereignis und insgesamt auf den vom Kunden für das unmittelbar schadensverursachende Produkt tatsächlich bezahlten Kaufpreis begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit eine solche Beschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von Apex für Hilfspersonen, externe Dienstleister und beigezogene Dritte im Sinne von Art. 101 OR ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Massnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen.
18. Drittanbieter und externe Systeme
Produkte von Apex können mit Betriebssystemen, Zahlungsdienstleistern, Banken, Dateiformaten, Bibliotheken, Plattformen oder sonstigen Angeboten Dritter interagieren.
Apex hat keinen Einfluss auf zukünftige Änderungen, Einschränkungen oder Einstellungen solcher Drittanbieter.
Apex haftet im maximal gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Störungen oder Schäden, die überwiegend aus Systemen oder Leistungen Dritter entstehen.
Open-Source-Komponenten und sonstige Software Dritter können ergänzenden Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber unterliegen.
19. Support
Der Erwerb einer Softwarelizenz beinhaltet keinen Anspruch auf zeitlich unbegrenzten persönlichen Support, sofern ein solcher nicht ausdrücklich Bestandteil des erworbenen Produkts oder eines separaten Supportvertrags ist.
Freiwilliger Support erfolgt ohne garantierte Reaktions- oder Lösungszeit.
Apex entscheidet, über welche Kommunikationskanäle Support angeboten wird.
Ein Anspruch auf individuelle Anpassungen, Datenmigrationen, Beratungen oder Schulungen besteht nicht.
20. Vertragswidrige und rechtswidrige Nutzung
Der Kunde darf Software von Apex nicht rechtswidrig, missbräuchlich oder unter Verletzung der Rechte Dritter verwenden.
Bei einer wesentlichen Vertragsverletzung kann Apex den Kunden auffordern, die Vertragsverletzung innerhalb angemessener Frist zu beheben.
Bei schwerwiegenden Verstössen, insbesondere Piraterie, Manipulation von Lizenzmechanismen, Betrug, rechtswidriger Weitergabe von Lizenzschlüsseln oder vorsätzlichem Missbrauch, kann Apex die Lizenz mit sofortiger Wirkung sperren oder kündigen.
Bei einer berechtigten Kündigung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden wesentlichen Vertragsverletzung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, soweit gesetzlich zulässig.
Weitergehende Schadenersatz-, Unterlassungs- und sonstige Ansprüche von Apex bleiben vorbehalten.
21. Freistellung bei Geschäftskunden
Geschäftskunden verpflichten sich, Apex im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund einer vom Geschäftskunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Software, einer Verletzung dieser AGB oder einer Verletzung von Rechten Dritter entstehen.
22. Höhere Gewalt
Apex haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Apex verursacht werden.
Dazu gehören insbesondere:
Naturereignisse;
Krieg;
Terrorismus;
Unruhen;
Epidemien und Pandemien;
behördliche Massnahmen;
Stromausfälle;
Internet- und Telekommunikationsstörungen;
Cyberangriffe;
Ausfälle von Rechenzentren;
Ausfälle von Zahlungsdienstleistern;
Störungen bei Software- oder Plattformanbietern;
Arbeitskämpfe und
vergleichbare Ereignisse.
Leistungspflichten von Apex werden für die Dauer und im Umfang eines solchen Ereignisses ausgesetzt.
23. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Apex.
24. Änderungen der Produkte und dieser AGB
Apex kann Produktangebote, Preise, Lizenzmodelle und diese AGB jederzeit für zukünftige Bestellungen ändern.
Für eine bereits abgeschlossene einmalige Bestellung gilt grundsätzlich die beim Vertragsabschluss vereinbarte Fassung.
Soweit ein laufendes Vertragsverhältnis betroffen ist, sind Änderungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich.
25. Übertragung des Vertrags
Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige Zustimmung von Apex nicht auf Dritte übertragen, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
Apex darf Verträge im Zusammenhang mit einer Unternehmensübertragung, Umstrukturierung, Fusion, Übernahme oder Übertragung des betreffenden Geschäftsbereichs auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern die Rechtsstellung eines Konsumenten dadurch nicht unzulässig verschlechtert wird.
26. Verzicht und Nebenabreden
Unterlässt Apex in einem Einzelfall die Durchsetzung eines Rechts, stellt dies keinen Verzicht auf dieses oder andere Rechte dar.
Kulanzleistungen begründen keinen Anspruch auf zukünftige gleichartige Leistungen.
Nebenabreden bestehen nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
27. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Soweit gesetzlich zulässig, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
28. Anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Apex und dem Kunden unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
Bei Konsumenten bleiben zwingende Bestimmungen des Rechts, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ungeachtet dieser Rechtswahl anwendbar sind, vorbehalten.
29. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten mit Geschäftskunden sind ausschliesslich die zuständigen Gerichte am Sitz der Apex Software Solutions GmbH im Kanton Zug, Schweiz, zuständig.
Apex ist jedoch berechtigt, einen Geschäftskunden zusätzlich an dessen Sitz oder an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu belangen.
Bei Konsumenten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände vorbehalten. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Konsumenten gesetzlich zulässig ist, gilt ebenfalls der Sitz der Apex Software Solutions GmbH im Kanton Zug als Gerichtsstand.
30. Schlussbestimmungen
Massgebend ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
Werden diese AGB in mehreren Sprachen bereitgestellt, ist im Fall von Abweichungen die deutsche Fassung massgeblich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Apex Software Solutions GmbH
Luzernerstrasse 92
6333 Hünenberg See
Schweiz
UID: CHE-252.955.545
E-Mail: info@apexss.ch